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BGH, 05.08.1993 - 4 StR 427/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verfahrensrüge wegen Ablehnung eines Zeugenbeweises - Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Zeugenbeweises wegen schon vorhandener Überzeugung des Gerichts bezüglich der Täterschaft des Angeklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1993, 621
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.12.1979 - 3 StR 299/79
Vergehen gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz - Ablehnung …
Auszug aus BGH, 05.08.1993 - 4 StR 427/93
Die Gründe, aus denen ein Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen abgelehnt werden darf, sind in § 244 Abs. 3 StPO abschließend aufgezählt (BGHSt 29, 149, 151) [BGH 07.12.1979 - 3 StR 299/79 S]. - BGH, 08.04.1987 - 2 StR 91/87
Berücksichtigung der Strafrahmenmilderungsgründe im Rahmen der Strafzumessung
Auszug aus BGH, 05.08.1993 - 4 StR 427/93
Der Senat bemerkt ferner, daß die alkoholische Beeinflussung des Angeklagten auch dann noch bei der konkreten Strafzumessung berücksichtigt werden kann, wenn sie zur Annahme eines minder schweren Falles geführt hat (vgl. BGH, Beschluß vom 11. Oktober 1984 - 4 StR 589/84; BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 2). - BGH, 01.03.1988 - 5 StR 67/88
Unzulässige Vorwegnahme einer beantragten Beweiserhebung
Auszug aus BGH, 05.08.1993 - 4 StR 427/93
Die Ablehnung eines Beweisantrages mit diesen Erwägungen ist aber rechtsfehlerhaft, weil darin eine unzulässige Vorwegnahme des Beweisergebnisses liegt (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 6;… Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 244 Rdn. 46 m.w.N.). - BGH, 11.10.1984 - 4 StR 589/84
Strafrahmen - Strafzumessung - Minder schwerer Fall
Auszug aus BGH, 05.08.1993 - 4 StR 427/93
Der Senat bemerkt ferner, daß die alkoholische Beeinflussung des Angeklagten auch dann noch bei der konkreten Strafzumessung berücksichtigt werden kann, wenn sie zur Annahme eines minder schweren Falles geführt hat (vgl. BGH, Beschluß vom 11. Oktober 1984 - 4 StR 589/84;… BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 2).
- BVerwG, 28.09.2021 - 2 WNB 2.21
Erfolgreiche Verfahrensrüge wegen unterbliebener mündlicher Verhandlung
Denn ein Beweisantrag auf gerichtliche Vernehmung eines Tatzeugen kann nach § 23a Abs. 1 WBO, § 91 Abs. 1 WDO i.V.m. § 244 StPO wegen des Verbots der vorweggenommenen Beweiswürdigung nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass das Gericht sich von der Vernehmung jenes Zeugen nichts verspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 1993 - 4 StR 427/93 - juris Rn. 8). - OLG Braunschweig, 10.08.2010 - Ss 60/10
Ausländerstrafrecht, unerlaubter Aufenthalt, Geldstrafe, Tagessatz, …
Denn ein Beweisantrag darf nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass das Beweismittel die Beweisbehauptung nicht bestätigen werde (BGH StV 1994, 62, 63) oder durch die bisherige Beweisaufnahme schon widerlegt sei (BGH StV 1993, 621, 622). - KG, 18.02.1998 - 1 Ss 349/97
Abgrenzung von Beweis- und Beweisermittlungsantrag; Verbot der Beweisantizipation
Das Gericht darf nicht von vornherein annehmen, daß das Beweismittel die Beweisbehauptung nicht bestätigen werde und es darf auch nicht davon ausgehen, daß die Beweistatsache nicht beweisbar oder durch die bisherige Beweisaufnahme schon widerlegt sei (vgl. BGH StV 1993, 621 f; NStZ 1989, 334, 335;… Kleinknecht/Meyer- Goßner aaO., § 244 Rdnr. 46 jew. m. w. N.).